Ihre Fragen, unsere Antworten
- Wer hat Anspruch auf internationale Rentenberatung?
- Alle mit Beitragszeiten oder Berufserfahrung im In- und Ausland, Grenzgänger:innen, Menschen mit Doppelstaatsbürgerschaft und Spätaussiedler:innen haben Anspruch auf unsere Beratung.
- Welche Unterlagen sind nötig?
- In der Regel benötigen wir Ausweiskopien, Rentenversicherungsnummer, Nachweise zu Beschäftigungszeiten (besonders aus dem Ausland), eventuell Übersetzungen und frühere Bescheide.
- Wie lange dauert der Prozess?
- Die Dauer ist einzelfallabhängig – einfache Klärungen können wenige Wochen, komplexe Fälle (z.B. mit Nachweisen aus dem Ausland) mehrere Monate dauern.
- Was kostet die Beratung?
- Nach Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot – je nach Aufwand, Umfang der Unterlagenprüfung und gewünschter Begleitung.
- Unterstützen Sie auch bei Widerspruchsverfahren?
- Ja, wir begleiten Sie bei Ablehnungen und führen Widersprüche, inklusive Erstellung aller nötigen Schreiben.
- Wie sieht die Zusammenarbeit mit Deutschen Behörden aus?
- Wir vertreten Sie aktiv gegenüber der Deutschen Rentenversicherung oder anderen relevanten Stellen, führen den Schriftverkehr und unterstützen bei Rückfragen.
- Übersetzen Sie meine Dokumente?
- Wir bieten Übersetzungen und, falls nötig, die Beglaubigung Ihrer Dokumente für eine schnelle und rechtssichere Bearbeitung an.
Rechtlicher Hinweis:
Wir können keine Erfolgsgarantie geben. Jede Entscheidung trifft die zuständige Rentenbehörde.