GrenzWege Rente

Ihre Fragen, unsere Antworten

Wer hat Anspruch auf internationale Rentenberatung?
Alle mit Beitragszeiten oder Berufserfahrung im In- und Ausland, Grenzgänger:innen, Menschen mit Doppelstaatsbürgerschaft und Spätaussiedler:innen haben Anspruch auf unsere Beratung.
Welche Unterlagen sind nötig?
In der Regel benötigen wir Ausweiskopien, Rentenversicherungsnummer, Nachweise zu Beschäftigungszeiten (besonders aus dem Ausland), eventuell Übersetzungen und frühere Bescheide.
Wie lange dauert der Prozess?
Die Dauer ist einzelfallabhängig – einfache Klärungen können wenige Wochen, komplexe Fälle (z.B. mit Nachweisen aus dem Ausland) mehrere Monate dauern.
Was kostet die Beratung?
Nach Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot – je nach Aufwand, Umfang der Unterlagenprüfung und gewünschter Begleitung.
Unterstützen Sie auch bei Widerspruchsverfahren?
Ja, wir begleiten Sie bei Ablehnungen und führen Widersprüche, inklusive Erstellung aller nötigen Schreiben.
Wie sieht die Zusammenarbeit mit Deutschen Behörden aus?
Wir vertreten Sie aktiv gegenüber der Deutschen Rentenversicherung oder anderen relevanten Stellen, führen den Schriftverkehr und unterstützen bei Rückfragen.
Übersetzen Sie meine Dokumente?
Wir bieten Übersetzungen und, falls nötig, die Beglaubigung Ihrer Dokumente für eine schnelle und rechtssichere Bearbeitung an.
Rechtlicher Hinweis:

Wir können keine Erfolgsgarantie geben. Jede Entscheidung trifft die zuständige Rentenbehörde.